Installationsschächte VDI-Richtlinie 2050 im Entwurf
Baumängel und Bauschäden
Die Richtlinienreihe VDI 2050 dient als Grundlage für die Planung und der gesamtheitlichen Betrachtung von Gebäude und Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Angaben zum Mindestflächenbedarf der Installationsbereiche werden neu definiert.
Gutachter-Kosten für Mangelermittlung erstattungsfähig
Baumängel und Bauschäden
Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.
Pyrometer-Taupunktscanner BP25 - Mit dem BP25 werden potenzielle Taupunktunterschreitungen an Materialoberflächen und damit Gefahrenstellen für Schimmelbildung oder schlechte Isolierungen präzise lokalisiert.
T660 Materialfeuchtemessgerät - Das T660 ist ein professionelles Handmessgerät zur schnellen zerstörungsfreien Ermittlung von Feuchteverteilungen in oberflächennahen Bereichen bis 4 cm.
Im Falle der Erbschaft einer Immobilie ist es sinnvoll, den Nachweis des niedrigen gemeinen Werts zu erbringen, wenn die Freibeträge nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) überschritten werden. Freiberäge richten sich nach der individuellen Steuerklasse des oder der Erben. Liegt die Erbschaft über dem Freibetrag ist auf den übersteigenden Betrag Erbschaftssteuer zu entrichten.
Am 10.06.2014 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch die DEKRA Certification GmbH als Sachverständiger für die Bauschadenbewertung zertifiziert. Das Zertifikat ist registriert unter der Zertifikats-Registrier-Nr.: PC14401-71.
Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache sind erstattungsfähig. Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die für ein Privatgutachten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache aufgewandt wurden, erstattungsfähig sind.
Die neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) vom 11. April 2014 ersetzt ab sofort die entsprechenden Regelungen der WertR 2006 und ändert Ihre Wertermittlungspraxis grundlegend!
Kein Platz für hypothetische Fragen im Beweisverfahren. So urteilt das KG Berlin mit Beschluss vom 11..02.2014. Die Ergänzungsfrage nach hypothetischen Sowieso-Kosten ist im selbstständigen Beweisverfahren unzulässig.